10 Gründe für einen Sachverständigen
1. Beweissicherung
Ein Unfallgutachter stellt sicher, dass Sie auch bei späteren Rückfragen oder Streitigkeiten zum Unfallhergang und zur Schadenhöhe auf eine fundierte Beweissicherung zurückgreifen können.
2. Schadenhergang
Ein Schadengutachten ist weit mehr als eine reine Kalkulation. Es enthält neben den Reparaturkosten auch Angaben zum Fahrzeug, zum Unfallhergang, zum Reparaturweg sowie zu allen relevanten Schadenswerten.
3. Wertminderung
Ein unabhängiges Gutachten erfasst nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch weitere entscheidende Faktoren wie merkantile Wertminderung, mögliche Wertverbesserungen, Abzüge, den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert des Fahrzeugs.
4. Fiktive Abrechnung
Das Gutachten bildet die Grundlage zur Ermittlung der Schadenhöhe, insbesondere bei einer fiktiven Abrechnung. Der Geschädigte hat Anspruch auf Erstattung der erforderlichen Kosten, die nur durch einen Sachverständigen fachgerecht ermittelt werden können.
5. Abzüge
In vielen Schadenfällen kommt es im Rahmen der Regulierung zu Kürzungen durch die Versicherung. Nur auf Basis eines fundierten Gutachtens ist es möglich, sich gegen solche Abzüge erfolgreich zu wehren.
6. Herr des Geschehens
Nach der Rechtsprechung hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens zu beauftragen. Dies dient dazu, mögliche Nachteile gegenüber der regulierenden Versicherung zu vermeiden. Dieses Recht besteht auch dann, wenn die Versicherung angibt, dass kein Gutachter erforderlich sei. Es liegt allein beim Geschädigten, einen unabhängigen Experten mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.
7. Hochkomplexe Karosserietechnik
Moderne Fahrzeuge verfügen über komplexe Karosseriestrukturen, umfangreiche Fahrzeugelektronik und innovative Werkstoffe wie Carbon oder ultrahochfeste Stähle. Dadurch ist der tatsächliche Schadenumfang für Laien oft nicht erkennbar. Erst ein Sachverständiger veranlasst notwendige Prüfungen wie beispielsweise die Auslese von Fehlerspeichern oder Achs- und Karosserievermessungen. Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit ist eine fachgerechte Begutachtung daher unerlässlich.
8. Vorschäden / Altschäden
Ein Gutachten enthält auch eine Bewertung vorhandener Vorschäden oder Altschäden, unabhängig davon, ob diese repariert wurden oder nicht. Ebenso werden der allgemeine Fahrzeugzustand und die dokumentierte Laufleistung berücksichtigt, da diese Faktoren den Fahrzeugwert maßgeblich beeinflussen können.
9. Keine Kosten
Es ist nicht sinnvoll, sich auf Vorgaben der gegnerischen Versicherung zu verlassen, da diese nicht gleichzeitig die Höhe des Schadens bestimmen sollte, für den sie selbst aufkommt. Die Kosten für ein Sachverständigengutachten werden in der Regel vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung übernommen, sofern kein eindeutiger Bagatellschaden vorliegt. Die Einschätzung, ob ein solcher vorliegt, sollte immer durch einen Sachverständigen erfolgen. Selbst bei geringfügigen Schäden kann eine Wertminderung relevant sein, und bei modernen Fahrzeugen sind echte Bagatellschäden eher selten.
10. Objektivität
Ein qualifiziertes und unabhängig erstelltes Gutachten sorgt für Transparenz und Fairness für alle Beteiligten. Es schafft die Grundlage für eine zügige und sachgerechte Regulierung des Schadens auf Augenhöhe.