Mehr über Gutachten erfahren – Kfz-Sachverständige

Kfz-Gutachten: Wann benötigen Sie eines?

Schadengutachten nach einem Unfall

Nach einem Verkehrsunfall ist der Kfz-Sachverständige ein wichtiger Ansprechpartner. Er unterstützt Sie professionell bei der Schadensermittlung und erstellt ein fundiertes Unfallgutachten. Dieses Gutachten dient nicht nur der Versicherung zur Regulierung des Schadens – insbesondere zur Feststellung von Art und Umfang –, sondern kann auch noch Jahre später von Bedeutung sein.

Im Gegensatz zu einem einfachen Kostenvoranschlag werden in einem unabhängigen Gutachten alle relevanten Werte berücksichtigt, wie beispielsweise Wertminderung, Wiederbeschaffungswert oder Restwert. Ein qualifiziertes Gutachten erleichtert zudem die gesamte Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung erheblich.

Weitere Informationen rund um das Thema Gutachten erhalten Sie im Folgenden. Für individuelle Fragen steht Ihnen die Vogt & Kollegen GmbH Kfz-Sachverständigenbüro jederzeit gerne persönlich zur Verfügung.

Was steht in einem Gutachten?

Ein Gutachten wird in der Regel schriftlich erstellt und dokumentiert den entstandenen Fahrzeugschaden anhand von Fotos sowie einer detaillierten Reparaturkostenkalkulation. Darüber hinaus werden auch der allgemeine Fahrzeugzustand sowie vorhandene Vorschäden oder Altschäden berücksichtigt.

Das Gutachten dient als Grundlage für die Schadenregulierung und wird entweder von Ihnen selbst oder durch Ihren Rechtsanwalt bei der gegnerischen Versicherung eingereicht.

Welche Werte beinhaltet ein Gutachten regelmäßig?

  • Reparaturkosten
    Die Reparaturkosten setzen sich in der Regel aus Ersatzteilkosten, Arbeitsaufwand und Lackierkosten zusammen. Der Zeitaufwand wird häufig in Arbeitswerten (AW) angegeben. Dabei gilt: Bei der 10er-Einteilung entspricht 1 AW sechs Minuten, bei der 12er-Einteilung fünf Minuten.
  • Reparaturdauer
    Die Reparaturdauer beschreibt den Zeitraum, der für eine vollständige und fachgerechte Instandsetzung des Fahrzeugs erforderlich ist. Dabei können Faktoren wie Lieferzeiten für Ersatzteile oder die Auslastung der Werkstatt zu Verzögerungen führen.
  • Wiederbeschaffungswert
    Dieser Wert gibt an, welcher Betrag erforderlich ist, um ein vergleichbares Fahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben. Bei seltenen Fahrzeugen kann sich die Suche auch auf einen größeren Umkreis erstrecken.
  • Restwert
    Der Restwert beschreibt den Wert des Fahrzeugs im beschädigten Zustand. Dieser wird unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ermittelt und orientiert sich am regional erzielbaren Marktpreis. Alternativ kann die Ermittlung auch über spezialisierte Restwertbörsen erfolgen. Grundsätzlich darf sich der Geschädigte auf den im Gutachten angegebenen Restwert verlassen, sofern ihm vor dem Verkauf kein höheres, verbindliches Angebot vorliegt.
  • Nutzungsausfall
    Steht Ihnen Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Diese wird anhand der Ausfallzeit und eines entsprechenden Tagessatzes berechnet.
  • Wiederbeschaffungsdauer
    Die Wiederbeschaffungsdauer beschreibt den Zeitraum, der üblicherweise benötigt wird, um ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zu finden und zu erwerben. Die Angabe erfolgt in Kalendertagen.
  • Wertminderung
    Man unterscheidet zwischen technischer und merkantiler Wertminderung. Die technische Wertminderung spielt heute kaum noch eine Rolle, da moderne Reparaturmethoden in der Regel eine vollständige Wiederherstellung ermöglichen. Die merkantile Wertminderung hingegen berücksichtigt, dass ein Fahrzeug nach einem Unfall auch bei fachgerechter Reparatur am Markt oft einen geringeren Preis erzielt, da Käufer mögliche verdeckte Schäden vermuten.
  • Wertverbesserung
    Eine Wertverbesserung liegt vor, wenn im Rahmen der Reparatur verschlissene Teile durch neue ersetzt werden und sich dadurch die Lebensdauer einzelner Komponenten verlängert. Dies kann zu einer leichten Wertsteigerung des Fahrzeugs führen.

Wie funktioniert die Regulierung?

Nach der Erstellung des Gutachtens wird dieses als Grundlage für die Schadenregulierung bei der gegnerischen Versicherung eingereicht. Auf Basis der im Gutachten ermittelten Werte erfolgt die Berechnung der Entschädigung.

Der Geschädigte hat dabei grundsätzlich die Wahl, ob er das Fahrzeug reparieren lässt oder den Schaden fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnet. In beiden Fällen dient das Gutachten als maßgebliche Grundlage für die Durchsetzung der Ansprüche.

Zur Wahrung der eigenen Rechte empfiehlt es sich, zusätzlich einen Rechtsanwalt einzuschalten, der die Kommunikation mit der Versicherung übernimmt und darauf achtet, dass alle berechtigten Schadenpositionen vollständig berücksichtigt werden.

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