Ihre Rechte Nach einem unverschuldeten Unfall
Grundsätzlich wird zwischen einem Haftpflichtschaden und einem Kaskoschaden unterschieden. Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Sie durch einen anderen Verkehrsteilnehmer geschädigt wurden. Der Umfang eines Teil- oder Vollkaskoschadens richtet sich hingegen nach dem Versicherungsvertrag, den Sie mit Ihrer eigenen Versicherung abgeschlossen haben.
Ihre Rechte im Haftpflichtschaden
Im Haftpflichtfall gilt der Grundsatz: Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde.
Ein zentraler Aspekt ist dabei die sogenannte „Waffengleichheit“, also die Gleichstellung beider Parteien. Auf Seiten der regulierenden Versicherung stehen in der Regel erfahrene Fachleute, die sich täglich mit der Abwicklung von Unfallschäden beschäftigen. Dem gegenüber steht der Geschädigte, der statistisch nur selten mit solchen Situationen konfrontiert ist und daher mit den Abläufen oft nicht vertraut ist.
Um dieses Ungleichgewicht auszugleichen, hat der Geschädigte das Recht, unabhängige Experten hinzuzuziehen. Dazu gehören insbesondere Kfz-Sachverständige und Rechtsanwälte, die bei der Ermittlung und Durchsetzung aller relevanten Schadenpositionen unterstützen.
Übersicht der Schadenersatzpositionen
Sie haben Anspruch auf den vollständigen Ausgleich aller unfallbedingten Nachteile. Je nach Einzelfall können dazu unter anderem folgende Positionen gehören:
- vollständige Reparaturkosten
- Wertminderung
- Nutzungsausfall
- Abschleppkosten
- Kosten für ein Sachverständigengutachten
- Kosten für einen Rechtsanwalt
- Wiederbeschaffungswert
- Umrüstkosten
- Kostenpauschale
- Schmerzensgeld
- sowie weitere angefallene Ausgaben
Experten – Ansprechpartner im Schadensfall
Zur optimalen Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehen Ihnen verschiedene Fachleute zur Seite.
Der Kfz-Sachverständige
Der Kfz-Sachverständige erstellt ein unabhängiges und weisungsfreies Gutachten zur Beweissicherung des entstandenen Schadens. Dadurch wird der Schaden umfassend dokumentiert und die Grundlage für die Regulierung geschaffen. Sie haben jederzeit das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – unabhängig von der gegnerischen Versicherung. Die Kosten hierfür trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers. Sie sind nicht verpflichtet, Vorschläge der Versicherung zu akzeptieren oder Ihr Fahrzeug durch deren Gutachter begutachten zu lassen.
Der Rechtsanwalt
Ein Rechtsanwalt vertritt Ihre Interessen gegenüber der Versicherung und übernimmt die vollständige Abwicklung des Schadensfalls. Grundlage hierfür ist das Gutachten des Sachverständigen. Darüber hinaus kann der Anwalt weitere Ansprüche geltend machen, beispielsweise Schmerzensgeld oder Nutzungsausfall. Auch hier gilt: Sie haben freie Wahl und können jederzeit einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen.
Die Werkstatt
Eine qualifizierte Kfz-Werkstatt sorgt dafür, dass Ihr Fahrzeug fachgerecht nach den Vorgaben des Herstellers repariert wird. Dafür sind oft spezielle Werkzeuge sowie kontinuierliche Schulungen erforderlich. Auch bei der Wahl der Werkstatt sind Sie frei und nicht an Vorgaben der Versicherung gebunden.