Haftpflicht oder Kasko
Die Regulierung eines Unfallschadens hängt entscheidend davon ab, ob der Schaden durch einen Dritten verursacht wurde – in diesem Fall greift das Schadenersatzrecht – oder ob Leistungen aus einer freiwillig abgeschlossenen Kaskoversicherung in Anspruch genommen werden.
(1) Haftpflichtversicherung
Bei Verkehrsunfällen können, insbesondere bei Personenschäden, schnell sehr hohe Schadenersatzforderungen entstehen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber zum Schutz aller Beteiligten eine Pflichtversicherung eingeführt.
Dabei handelt es sich um die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für jedes Fahrzeug abgeschlossen werden muss, bevor es am Straßenverkehr teilnehmen darf. Im Schadenfall übernimmt diese Versicherung die Regulierung und tritt an die Stelle des Unfallverursachers. Ansprüche aus dem Unfall sind daher gegenüber dieser Versicherung geltend zu machen.
(2) Schadenersatzrecht
Die rechtliche Grundlage bildet unter anderem § 823 BGB:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Ergänzend regelt § 249 BGB Art und Umfang des Schadenersatzes:
Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde. Alternativ kann statt der Wiederherstellung auch der hierfür erforderliche Geldbetrag verlangt werden. Bei Sachschäden wird die Umsatzsteuer jedoch nur berücksichtigt, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
(3) Kaskoversicherung
Ein Fahrzeug stellt in der Regel einen erheblichen Vermögenswert dar. Daher kann es sinnvoll sein, dieses durch eine freiwillige Versicherung zusätzlich abzusichern.
Die Kaskoversicherung deckt je nach Vertragsumfang bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Grundlage hierfür sind in der Regel die sogenannten AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung).
Seit der Liberalisierung des Versicherungsmarktes weichen viele Versicherer jedoch von diesen Standardbedingungen ab. Daher ist es wichtig, die konkreten Vertragsinhalte genau zu kennen, um beurteilen zu können, welche Leistungen im Einzelfall übernommen werden.
(4) Vertragsrecht
Bei der Kaskoversicherung gilt das Prinzip des Vertragsrechts. Maßgeblich ist also, welche Leistungen im individuellen Versicherungsvertrag vereinbart wurden.
Auch hier spielen die gesetzlichen Regelungen, insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 und § 249 BGB), eine Rolle. Diese bestimmen die grundsätzlichen Voraussetzungen und den Umfang von Schadenersatzansprüchen, wobei im Kaskofall die vertraglichen Vereinbarungen im Vordergrund stehen.