Teilkasko vs. Vollkasko
Ihre Rechte bei der Inanspruchnahme einer Kaskoversicherung richten sich ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen mit Ihrem Versicherer. Anders als im Haftpflichtfall gilt hier nicht das Schadenersatzrecht, sondern das Vertragsrecht. Grundlage hierfür sind in der Regel die sogenannten AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung).
Im Folgenden beziehen wir uns auf die Muster-AKB des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Bitte beachten Sie, dass Ihr individueller Versicherungsvertrag hiervon abweichen kann.
Versicherte Ereignisse in der Teilkaskoversicherung
Der Versicherungsschutz der Teilkasko umfasst in der Regel folgende Schadensereignisse:
- Brand und Explosion
- Entwendung (z. B. Diebstahl)
- Sturm, Hagel und Blitzschlag
- Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Glasbruch
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung
Versicherte Ereignisse in der Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet sämtliche Leistungen der Teilkasko und erweitert den Schutz zusätzlich um weitere Risiken. Dazu gehören insbesondere:
- Schäden durch selbstverschuldete Unfälle
- mut- oder böswillige Beschädigungen durch Dritte